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Artist’s Proof (AP)

AP bedeutet Artist’s Proof (Belegexemplar).  Gemeint sind damit jene Exemplare einer Edition, die eigentlich nicht für den Verkauf bestimmt sind, sondern oft aus archivarischen Gründen im Besitz der Kunstschaffenden bleiben – etwa, um bei Ausstellungen zum Einsatz zu kommen. Natürlich können diese Exemplare irgendwann dennoch verkauft werden. Vor allem aus dem Nachlass kommen sie oft auf den Markt und sind besonders begehrt bei Sammler:innen. – Dass es sich bei einem Werk um ein AP-Exemplar handelt, sieht man an der Signatur, die dieses Buchstabenkürzel vermerkt.