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Folgerecht

Ein rechtlicher Begriff, der den gesetzlichen Anspruch Kunstschaffender auf eine Beteiligung am Verkaufserlös ihrer Kunstwerke bezeichnet. Betroffen sind Wiederverkäufe von Kunstwerken, deren Urheber:in noch lebt oder vor weniger als 70 Jahren verstorben ist. Das Problem für Kunstschaffende: Es gibt keine einheitliche Regelung bei Resells. Transaktionen zwischen Privatpersonen etwa fallen nicht unter diese Regelung, deshalb gehen Kunstschaffende leer aus. Voraussetzung für ein Folgerecht ist, dass der Verkaufspreis (ohne Steuern) mindestens 2.500 Euro beträgt und ein Vertreter des Kunstmarkts (Galerie, Auktionshaus, Kunsthändler etc.) beteiligt ist (durch Kauf, Vermittlung, Veräußerung). Die Höhe wird in jedem Land anders gehandhabt.

Die Obergrenze für das zu zahlende Folgerecht beträgt maximal 12.500 Euro und ist bei einem Verkaufspreis von 2 Mio. Euro erreicht. Sonderlich viel ist das nicht, was da für den Urheber abfällt, wenn man bedenkt, dass einzelne Kunstwerke um Millionen an Euros weiterverkauft werden. NFTs gelten auch deshalb als Chance für Kunstschaffende, weil das Folgerecht deutlich höher sein kann. Künstler:innen legen den Prozentsatz, der bei jedem Resell anfällt, von vornherein selbst fest. Meist sind das rund zehn Prozent, und Obergrenze gibt es auch keine beim Verkaufspreis.