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Galerievertrag

Werden Künstler:innen von einer Galerie vertreten, regelt ein Vertrag die jeweiligen Rechte und Pflichten. Im Galerievertrag werden zum Beispiel Details zur Exklusivität festgelegt, Reproduktionsrechte zum Zweck der Vermarktung, Details zur Versicherung und Haftung bei Schäden sowie die Kostenaufteilung für Ausstellungen. Aber auch die Höhe der Provision der Galerie ist festgeschrieben, die von 30 bis 50 Prozent oder noch mehr betragen kann.